Abrechnung BG

Hinweise zur Abrechnung mit den Unfallversicherungsträgern

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Veranstaltungen und Kurse interessieren! Um Ihnen weiterhin qualitativ hochwertige Angebote bieten zu können, möchten wir Sie über eine kleine Änderung informieren.

Ab sofort werden Teilnehmerbeträge, die nicht von einem Kostenträger erstattet werden, von uns in Rechnung gestellt. Diese Maßnahme ermöglicht es uns, die Kosten für die Organisation und Durchführung unserer Veranstaltungen angemessen zu decken.

Wir sind uns bewusst, dass dies für einige von Ihnen eine neue Vorgehensweise sein kann. Wir möchten jedoch betonen, dass wir weiterhin bestrebt sind, unsere Preise so fair und transparent wie möglich zu gestalten. Die Teilnahmegebühren werden entsprechend den tatsächlichen Kosten kalkuliert und berücksichtigen verschiedene Faktoren wie Referentenhonorare, Materialien und Räumlichkeiten.

Wir sind stolz darauf, ein breites Spektrum an Veranstaltungen anzubieten, die Ihnen wertvolles Wissen und praktische Fähigkeiten vermitteln. Ihre Unterstützung durch die Zahlung der Teilnehmerbeträge ermöglicht es uns, diese Angebote aufrechtzuerhalten und kontinuierlich zu verbessern.

Sollten Sie Fragen zu den Teilnehmerbeträgen oder unseren Veranstaltungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über 02858 5259526


Abrechnungsverfahren:


Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Aus- und Fortbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer


Klären Sie bitte vor dem Seminar, ob und für wie viele Ersthelfende die Seminarkosten übernommen werden.       

Bitte beachten Sie, dass wir den Teilnehmerbetrag in Rechnung stellen, wenn eine BG-Abrechnung auf Grund fehlender oder falscher Dokumente, zu spät eingereichter Unterlagen oder Kostenübernahmeverweigerung seitens der BG u.Ä. nicht möglich ist.                   


Abweichende Regelungen:

Einige Berufsgenossenschaften haben eigene, abweichende Regelungen, die wir hier erläutern:



Mitglieder der UK-NRW

Für diese Versicherten müssen in der Regel 6 Wochen vor Seminarbeginn die benötigten Gutscheine angefordert werden. Die Gutscheine müssen zum Seminartag im Original vorliegen.

Gutscheine können nicht nachgereicht werden.


Hier finden Sie weitere Informationen zur Gutscheinanforderung. (Externer Link zur UK-NRW)



Mitglieder der UK Bund & Bahn

Für diese Versicherten müssen in der Regel 6 Wochen vor Seminarbeginn die benötigten Gutscheine angefordert werden. Die Gutscheine müssen zum Seminartag im Original vorliegen.

Gutscheine können nicht nachgereicht werden.


Hier finden Sie weitere Informationen zur Gutscheinanforderung. (Externer Link zur UKB)



Mitglieder der BGN

müssen rechtzeitig das BG- Anmeldeformular anfordern. Das Formular muss am Seminartag im Original vorliegen.


Hier können Sie das benötigte Formular direkt anfordern. (Externer Link zur BGN)



Mitglieder der BGW 

müssen rechtzeitig das Online Anmeldeverfahren der BGW nutzen.   

Sobald die Kostenübernahmeerklärung der BGW vorliegt, ist ein ändern der Teilnehmenden nicht mehr möglich!

Teilnehmende, die nicht auf dem Originalformular aufgeführt werden, müssen wir in Rechnung stellen.

Das Formular muss am Seminartag im Original vorliegen.   


Hier können Sie das benötigte Formular direkt ausfüllen.       (Externer Link zur BGW)




 


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