Erste Hilfe Ausbildung

Erste Hilfe für Unternehmen und Betriebe

Ausbildung zum Betriebshelfer

 

  • 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
  • Kostenübernahme durch Unfallversicherungsträger möglich
  • Ab 10 Teilnehmenden in Ihrem Unternehmen (kleinere Gruppen auf Anfrage)

 

Einen großen Teil unserer Zeit verbringen wir auf der Arbeit. Da bleibt es nicht aus, dass am Arbeitsplatz auch ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.

In manchen Branchen mehr als in anderen. Gerade deshalb sollten Mitarbeiter so gut wie möglich auf Notfälle vorbereitet sein.

Wer die wichtigsten Handgriffe kennt, kann Hilfe leisten und im Ernstfall sogar Leben retten. Ein wichtiges Glied in der Betreuung und Versorgung von Verletzen und Erkrankten sind die "Betriebshelfer".

Hierzu gibt es sogar eine gesetzliche Verpflichtung.

Sobald ein Betrieb zwei Mitarbeiter hat, muss einer d​avon zum Betriebshelfer ausgebildet sein – bei größeren Unternehmen steigt diese Zahl entsprechend an: Laut GUV-V/ BGV A1 sind Firmen, wie beispielsweise öffentliche Verwaltungen, gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Mitarbeiter zu einem Betriebshelfer ausbilden zu lassen. Bei Risikoberufen, wie zum Beispiel Handwerkern, sind sogar 10 % gefordert.

 

Unsere Kurse geben Ihnen das Wissen und die Sicherheit


Mit der Regelung der Berufsgenossenschaften wird sichergestellt, dass in Notfallsituation ein reibungsloser Ablauf möglich ist.

Im Mittelpunkt steht hierbei, dass bei einer verunglückten Person die notwendige Hilfe geleistet wird und sie innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung kommt.

Bis Fachpersonal zur Stelle ist, kümmern sich die Betriebshelfer um die Sofort- und die weiteren Maßnahmen.

Um ein solcher Ersthelfer in Betrieben zu werden, ist eine Erste-Hilfe-Grundausbildung nötig, in der die Teilnehmer alle wichtigen Dinge lernen, die sie für den Ernstfall notwendig sind

Die Kosten für den Kurs übernimmt im Regelfall die Berufsgenossenschaft für die teilnehmenden Unternehmen.

Hierzu ist es allerdings wichtig, ein Formular auszufüllen – das übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.

 

Hier einige Themen:

 

Erkennen eines Notfalls

Betreuung verletzten oder erkrankten

Notruf

Basischeck

Atemstörungen

Helmabnahme bei Motorradfahrern

Bewusstseinsstörungen

Kreislaufstörungen

Herzinfarkt, Schlaganfall

Herz-Lungen-Wiederbelebung

Wundversorgung


Hier erhalten Sie informationen zur Abrechnung mit den Unfallversicherungsträgern


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